EKALOG - Ihr Wissensportal für Einkauf, Logistik und Fuhrpark
EKALOG - SHOP - Ihr Wissensportal für Einkauf, Logistik und Fuhrpark
GRATIS-NEWSLETTER
  Kennen Sie schon unsere
kostenlosen E-Mail-Newsletter?


LOGISTIK-AKTUELL
Ihr Praxis-Ratgeber für Logistik und Fuhrparkmanagement
Anzeige


 
 
Lesen Sie heute in Logistik aktuell
 
 
Lkw-Maut - keine Erhöhung, sondern eine Ausweitung?

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Lkw-Maut ist ein echtes Schmerzthema für Unternehmen im Bereich Transport und Logistik. Durch die Erhöhung der Abgabe Anfang 2009 sind viele Unternehmen stark unter Druck geraten. Nicht nur die direkten Kosten sind für sie eine Belastung - die so genannte Öko-Maut hat auch drastische Auswirkungen auf den Wiederverkaufswert von Fahrzeugen.

Nach Ansicht des Deutschen Speditions- und Logistikverbands e.V. hätten beispielsweise Euro-3-Lkw´s allein durch die Ankündigung der neuen Mautsätze so viel an Wert verloren, dass ihr Verkauf und die Finanzierung neuer Fahrzeuge nahezu unmöglich wurde. Kein Wunder, dass viele Unternehmen erstmal erleichtert waren, als die Bundesregierung Mitte April in Aussicht stellte, auf die für Anfang 2011 geplante erneute Mauterhöhung zu verzichten.

Doch die Freude könnte verfrüht gewesen sein: Wie das Nachrichtenmagzin Focus berichtete, denkt man in Berlin darüber nach, die Maut zwar nicht zu erhöhen - aber auszuweiten. Man plane, künftig Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen mit der Wegeabgabe zu belegen.

Eine bittere Pille - wir halten Sie auf dem Laufenden über aktuelle Entwicklungen in Sachen Maut. Nicht nur unsere Bundesregierung ist äußerst erfinderisch, wenn es darum geht, Transporteuren in die Tasche zu greifen: Auch in der Schweiz dreht man erneut an der Abgabenschraube. Mehr dazu im zweiten  Beitrag.

Beste Grüße aus Bonn sendet Ihnen

Ihre

Bettina Steffen, Chefredakteurin "Logistik aktuell"
 
 
 
Achtung: Nach Beginn der Fahrt kann die Mautbuchung über das Internet nicht storniert werden!

Ein selbst fahrender Unternehmer bat seine Ehefrau per Handy, eine geänderte Mautstrecke über das Internet zu buchen. Irrtümlicherweise gab die Frau die falsche Strecke ein.

Als sie ihren Irrtum nach dem angegebenen Beginn der Mautfahrt bemerkte, wollte sie die Buchung online, per Telefon und per Fax stornieren. Ihr wurde bei allen Versuchen mitgeteilt, dass eine Stornierung nicht mehr möglich sei, weil der Gültigkeitszeitraum der Mautbuchung bereits begonnen habe.

Der Unternehmer war damit nicht einverstanden und zog vor Gericht. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gab dem beklagten Bundesamt für Güterverkehr (BAG), das von der Zahlung nicht Abstand nehmen wollte, Recht. Mit dem Urteil vom 18.12.2009 (Aktenzeichen: 9 A 191/09) hat das Gericht entschieden, dass der Unternehmer zu Recht die Maut zu bezahlen hatte, obwohl er die Strecke nicht gefahren war.

Eine über das Internet gebuchte Autobahnmaut könne nach Beginn des Gültigkeitszeitraumes nur noch vom Fahrer direkt an einem Zahlstellenterminal storniert werden, wie es die Nutzungsbedingungen vorschreiben. Das sei deshalb gerechtfertigt, da der Fahrer das Verkehrsgeschehen am besten kenne. Nur so könne verhindert werden, dass ein Fahrer die Buchung storniere, nachdem er die mautpflichtige Strecke gefahren sei. Hinzu komme, dass so Buchungen „auf Verdacht” vorgebeugt wird, die das Buchungssystem überlasten würden.

Es sei davon auszugehen, dass die Nutzer des Onlineverfahrens die Nutzungsbedingungen kennen.

Fazit: Dieses Musterurteil zeigt wieder klar auf, dass eine Buchung der Autobahnmaut über das Internet mit sehr viel Sorgfalt vorgenommen werden muss. Weisen Sie deshalb Ihre Disposition eindringlich auf diesen Sachverhalt hin. Oder verwenden Sie am besten gleich das OBU (On Board Unit = automatisches Mauterfassungsgerät), damit diese Probleme erst gar nicht entstehen können.

Liebe Leserin, lieber Leser,,
Scherzthema Maut: Wir halten Sie immer auf dem Laufenden bei rechtlichen Änderungen und helfen Ihnen Bußgeldfallen zu umgehen.
>> Hier mehr!


 
 
 
Die Schweiz setzt jetzt die Erhöhung der Maut endgültig durch

Im Oktober 2009 hatte das Bundesverwaltungsgericht die Erhöhung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgaben (LSVA) rückwirkend zum 1.1.2008 für ungültig erklärt. Am 15.4.2010 hat nun das Bundesgericht als oberste Schweizer Rechtsinstanz das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aufgehoben. Nun müssen Sie damit rechnen, dass demnächst die Schweizer Maut um zirka 10 % angehoben wird.

Der Schweizer Verkehrs- und Finanzminister hat es eilig, denn er benötigt dringend die kalkulierten 70 bis 75 Millionen Schweizer Franken. Rechnen Sie deshalb nun Ihre Transportpreise in und durch die Schweiz entsprechend neu durch. Die LSVA wird in der Schweiz seit dem 1.1.2001 für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen auf allen öffentlichen Straßen erhoben.

Die Summen sind recht hoch. Sie müssen beispielsweise bei einem 40-Tonnen-Lastkraftwagen und einer Strecke von 300 km für ein Euro-0-, Euro-1- oder Euro-2-Fahrzeug rund 346 Schweizer Franken (ca. 229 €) entrichten. Hinzu kommen noch eventuell anfallende Tunnelgebühren.

Aktuelle Auskünfte und Gebühren finden Sie auf www.zoll.admin.ch unter dem Stichwort „Steuern und Abgaben”.

Mehr aktuelle Informationen rund um die Maut finden Sie in unserem Branchenportal Ekalog.

Anzeige
Liebe Leserin, lieber Leser,
Nachhaltigkeit, Kosten senken und effizienter wirtschaften sind die großen Herausforderungen 2010!


Hier erhalten Sie praxiserprobte Tipps, wie Sie in diesem Jahr stets die Nase vorn haben und Ihren Wettbewerbern den entscheidenden Schritt voraus sind: Erfahren Sie jetzt, wie Sie Ihre Kosten um bis zu 20 % senken!

Ja, ich möchte meinem Wettbewerb 2010 immer einen Schritt voraus sein und erhalte den Spezialreport "3 sofort-Kosten-runter-Tipps"!
 
 
 
So wehren Sie Preiserhöhungen erfolgreich ab

Irgendwann ist es immer so weit: Einer Ihrer Lieferanten bzw. Geschäftspartner klopft an und will höhere Preise für seine Waren oder Dienstleistungen. Doch mit ein bisschen Mühe können Sie Geschäftspartnern mit derartigen Ansinnen leicht ein Schnippchen schlagen – und das oft mit ihren eigenen Waffen.

Schritt 1: Lassen Sie sich nicht überraschen und unter Druck setzen
.
Oft versuchen die Preistreiber, mit dem Überraschungseffekt zu arbeiten und Sie unter Druck zu setzen, indem sie in einem Brief eine Preiserhöhung innerhalb kurzer Frist ankündigen. Lassen Sie sich dadurch nicht verwirren, denn damit stellen diese Geschäftspartner sich meistens selbst ein Bein.

Sie können dieses Argument ausnutzen, um Ihrerseits nachzufragen, warum die Preiserhöhungs-Wünsche so kurzfristig geäußert werden. Meistens finden sich nämlich in solchen Schreiben auch Passagen, in denen lang und breit geschildert wird, wie lange der Lieferant schon unter einem massiven Preisdruck steht.

Schritt 2: Sehen Sie sich die Passagen mit den gestiegenen Selbstkosten immer genau an.
Fordert ein Geschäftspartner in seinem Schreiben einfach höhere Preise, ohne genau zu argumentieren, warum sie notwendig sind, dann haben Sie besonders leichtes Spiel. Fragen Sie in diesem Fall immer nach, wodurch die Preiserhöhungen denn detailliert begründet sind. Oft werden Sie dabei eine Überraschung erleben, da erst einmal längere Funkstille herrscht.

Aber auch wenn mehr oder weniger genau dargelegt wird, warum die eigenen Gestehungspreise so stark angestiegen sind, ist noch nichts verloren. Meistens werden nämlich recht allgemeine Gründe, wie höhere Rohstoff- und Grundstoffpreise, genannt. Hier sollten Sie immer kontern, indem Sie eine genaue Aufstellung der einzelnen Posten einfordern.

Ein beliebtes Spiel ist es auch, mit statistischen Zahlen zu operieren. Da präsentiert Ihnen der Spediteur allgemeine Zahlen, die beispielsweise von Verbänden oder ähnlichen Organisationen erhoben wurden. Diese können ja sogar richtig sein, aber ob sie auf die Situation, in der sich Ihr Geschäftspartner aktuell wirklich befindet passen, ist nicht gesagt. Fordern Sie in einem solchen Fall grundsätzlich genaue Zahlen des Geschäftspartners ein. Wenn ihm die Geschäftsbeziehung etwas wert ist, wird er sich Ihrem Ansinnen sicherlich nicht verschließen.

Schritt 3: Fragen Sie nach, was der Lieferant/Dienstleister gegen gestiegene Gestehungspreise unternommen hat
.
Eigentlich ist es schon eine Frechheit, wenn ein Lieferant oder Dienstleister seine Preiserhöhungs-Wünsche lapidar mit gestiegenen Gestehungspreisen untermauern will. Er sollte aufzeigen, was er konkret an Maßnahmen ergriffen hat, um zu verhindern, dass er diese Erhöhungen an seine Kunden weiterreichen muss.

Und genau hier können Sie ansetzen: Fragen Sie nach, welche Optimierungsschritte unternommen wurden und wie erfolgreich sie waren.

Wenn Sie dann immer noch das Gefühl haben, Ihr Gegenüber windet sich wie ein Aal und ziert sich, genaue Zahlen und die Aktionen zur Preiserhöhungsabwehr zu nennen, dann sollten Sie in jedem Fall zum finalen Schlag ausholen: Bieten Sie ihm an sich mit Ihren Experten aus Einkauf und Beschaffung zusammenzusetzen, um gemeinsam zu erarbeiten, was der Partner gegen Preissteigerungen unternehmen kann.

Schritt 4: Sammeln Sie alle Argumente und widersprechen Sie den Preiserhöhungen schriftlich.
Wenn Sie sich das Schreiben mit der Preiserhöhungs-Ankündigung genau angesehen haben, werden Sie schnell einige der oben genannten Schwächen darin ausgemacht haben. Notieren Sie sich diese Schwächen. Dann sollten Sie ein Antwortschreiben aufsetzen, in dem Sie klar herausstellen, dass Sie die Preiserhöhungs-Wünsche grundsätzlich ablehnen.

Gehen Sie dann Punkt für Punkt auf die im Schreiben der Gegenseite genannten Argumente ein und hinterfragen Sie diese genau. Arbeiten Sie hier  (wenn vorhanden) mit selbst recherchierten Zahlen, und fordern Sie dazu auf, hier konkrete Zahlen (am besten mit Originalrechnungen) vorzulegen.

Quelle: LogistikManager

Anzeige


Kontakt:
Haben Sie Fragen? Schreiben Sie uns eine E-Mail.
Fragen an die Redaktion: Bettina.steffen@ekalog.de
Technische Probleme: webmaster@vnr.de
Produktinformationen: info@vnr.de

Haftungsausschluss und Vervielfältigung
Sämtliche Beiträge und Inhalte sind journalistisch recherchiert. Dennoch wird eine Haftung ausgeschlossen. Weiterhin ist der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden. Diese Erklärung gilt für alle in diesem Newsletter angebrachten Links, die nicht auf Webseiten des Verlags zeigen. Vervielfältigungen jeder Art, als auch die Aufnahme in andere Online-Dienste und Internet-Angebote oder die Vervielfältigung auf Datenträger, dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und Genehmigung der Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG erfolgen.

Sicherheitsgarantien
Wir wissen das Vertrauen, das unsere Leser/-innen in uns setzen, zu schätzen. Deshalb behandeln wir alle Daten, die Sie uns anvertrauen, mit äußerster Sorgfalt. Mehr dazu lesen Sie in unseren Sicherheitsgarantien, indem Sie den nachfolgenden Link anklicken: Sicherheitsgarantien

Impressum
Dieser Newsletter ist ein kostenloser Service von Ekalog,
ein Verlagsbereich des Verlags für die Deutsche Wirtschaft AG
Redaktion: Bettina Steffen
Theodor-Heuss-Str. 2-4
D-53177 Bonn
Tel.: 02 28 - 9 55 05 55
F ax: 02 28 - 36 82 923
E-Mail: Bettina.steffen@ekalog.de

USt.-ID: DE 812639372 | Amtsgericht Bonn, HRB 8165 | Vorstand: Helmut Graf

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Norman Rentrop

© 2010 Fachverlag für Einkauf, Logistik und Beschaffung. Alle Rechte vorbehalten.