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Lesen Sie am 10. Juni in Logistik aktuell
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Frühling ist Wachstums-Zeit
Liebe Leserin, lieber Leser,
es ist schon ein wenig paradox - da zieht die Wirtschaft gerade wieder an, und schon verunsichert die aktuelle Euro-Krise die Deutschen. Dabei stehen die Zeichen auf Wachstum - auch im krisengeplagten Logistikbereich. So zeigt die aktuelle Erhebung des Logistik-Indikators, dass man sich in dieser Branche über Zuwächse freuen darf.
Der Gesamtindikator für das Geschäftsklima konnte kräftig zulegen, er stieg um 24,5 Zähler und erreicht nun einen Wert von 138,8 Punkten. Damit liegt er deutlich über der neutralen 100er-Marke und reicht fast wieder an das Vor-Krisenniveau heran.
Auch die Stimmung in der Branche ist gut: Die Maierhebung des Logistik-Indikators signalisiert Vertrauen der Logistikverantwortlichen in eine nachhaltige wirtschaftliche Belebung. Alle Werte verheißen weitere Dynamik bei zunehmend gut ausgelasteten Kapazitäten", kommentierte Prof. Raimund Klinkner, der Vorstandsvorsitzende der BVL, das Ergebnis.
Wie beurteilen Sie die derzeitige Lage? Machen sich die Wachstumsimpulse auch in Ihrem Unternehmen bemerkbar?
Lassen Sie es mich wissen! Teilen Sie mir mit, ob die Geschäftlage in den vergangenen drei Monate sich 1) verbessert 2) verschlechtert hat oder 3) gleich geblieben ist. Sie erreichen mich am besten per Mail unter Bettina.Steffen@ekalog.de
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Beste Grüße aus Bonn sendet Ihnen Ihre

Bettina Steffen, Chefredakteurin "Logistik aktuell"
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Bezuschussung von Nachrüstfiltern lebt wieder auf
Wegen des großen Erfolgs des Förderprogramms zu Nachrüstung von Diesel-Partikelfiltern hat sich der Bund entschlossen, diese Förderung wieder aufleben zu lassen. Der staatliche Zuschuss beträgt pro Fahrzeug 333 Euro. Damit wird das neue Programm im Umfang von 50 Millionen Euro für rund 200.000 Nachrüstungen genügen. Erfreulich ist auch die Rückwirkung der Maßnahme bis zum 1. Januar 2010 für PKWs und die Erweiterung des Programms auf leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen.
Die Förderung kann im Internet unter www.bafa.de beantragt werden. Falls Sie sich für eine Filternachrüstung interessieren, sollten Sie sich die Internetseite http://feinstaub.gtue.de ansehen. Hier hat die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) eine Datenbank mit nachrüstbaren Dieselpartikelfiltern für PKWs und Nutzfahrzeuge online gestellt.
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Vorsicht beim Rücktritt vom Fahrzeugkaufvertrag – pauschaler Schadenersatz ist rechtsgültig!
Kaufvertrag unterschrieben, doch dann festgestellt, dass man das gekaufte Fahrzeug doch nicht will? Das kann teuer werden, wie das folgende aktuelle Beispiel zeigt:
Eine Käuferin hatte bei einem Kraftfahrzeughändler ein Fahrzeug gekauft. Nach der rechtskräftigen Unterschrift unter den Kaufvertrag wollte sie davon zurücktreten, womit das Autohaus letztendlich einverstanden war.
Allerdings verlangte es 10 % des Kaufpreises als pauschalierten Schadenersatz, so wie es in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausgewiesen war. Zudem besagten die AGB, dass der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen niedrigen Schaden beanspruchen könne, sofern er diesen Sachverhalt beweisen würde.
Da die Käuferin die Zahlung verweigerte, ging der Verkäufer vor Gericht – durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof (BGH). Dieser entschied im Urteil vom 14.4.2010, dass der pauschale Schadenersatzanspruch des Autohauses zulässig sei und von der Käuferin bezahlt werden muss (Az.: VIII ZR 123/09). |
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Gigaliner darf doch länger fahren
Das Bundesverkehrsministerium plant einen weiteren Probebetrieb der so genannten Gigaliner bis ins Jahr 2011.
In diesem Versuch sollen 100 bis 150 dieser 25 Meter langen und bis zu 44 Tonnen schweren Fahrzeuge auf bestimmten Strecken unterwegs sein.
Quelle: LogistikManager |
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Achtung, Sicherheitsrisiko: Reparatur von Autoglas!
Wie die Versicherungen in einer Veröffentlichung mitgeteilt haben, sollten sich Autobesitzer vor Autoglasern in Acht nehmen, die ihre Dienste auf Parkplätzen großer Super- und Baumärkte anbieten. Solche Handwerker seien meist Laien und führten Steinschlagreparaturen an Windschutzscheiben oft nicht fachgerecht aus.
So sei es zum Beispiel nicht erlaubt, Steinschlagschäden im Sichtbereich des Fahrers auszubessern, weil sich an diesen Stellen nachts Licht brechen und den Fahrer blenden könne. Zudem seien die Reparaturen nicht immer von der Kaskoversicherung gedeckt, obwohl einige Anbieter das behaupten würden, warnen die Versicherungen.
Die Selbstbeteiligung entfalle oft nur, wenn man den Schaden vor der Reparatur melde.
Viele Policen enthielten zudem eine Werkstattbindung. Folglich sollten Sie vor einer eventuell notwendigen Reparatur mit Ihrer Kfz-Versicherung Kontakt aufnehmen, um sicherzugehen, dass diese Reparatur auch von der Versicherung übernommen wird.
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