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LOGISTIK-AKTUELL
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Lesen Sie am 8. Juli in Logistik aktuell
 
 
Der Staat muss sparen - Sie 'dürfen' zahlen

Liebe Leserin, lieber Leser,

steigende Krankenkassenbeiträge drohen, und ob die geplanten Steuererleichterungen wirklich so kommen, wie vor der Wahl angekündigt, ist nicht sicher.

Fakt ist: Der Staatssäckel ist leer, die Schuldenlast steigt jede Minute um immense Summen, das zeigt die Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler sehr eindrucksvoll.

Klar, dass sich unsere Politiker da etwas einfallen lassen müssen. Gerne greift man da auf die Einkommensquelle Logistik und Transportwesen zurück. Wie einfallsreich man hier ist, zeigen die Pläne, die Lkw-Maut auf vierspurige Bundesstraßen auszuweiten.

Noch mehr "Kreativität" bewies das Finanzamt Reutlingen. Es verdonnerte einen Unternehmer dazu, auf die Lkw-Maut Gewerbesteuer zu entrichten. Die Begründung: Es handele sich bei der Lkw-Maut um eine "Miete", die dem Gewinn bei der Ermittlung der Gewerbesteuer hinzugerechnet und damit dieser unterzogen würde. Die Branche fürchtet nun, dass dies Signalwirkung haben könnte.

Der Bundesverband der Transportunternehmer (BVT) protestierte daher heftig gegen die Interpretation des Finanzamts Reutlingen. "Die skurrile Rechtsauffassung des Reutlinger Finanzamts darf sich nicht durchsetzen", fordert die Vorsitzende des Verbandes, die Transportunternehmerin Dagmar Wäscher. Sie erwartet eine Klarstellung durch das Bundesfinanzministerium. Denn, so die Unternehmerin, alleine die Diskussionen über dieses Thema verbreiteten bereits Unsicherheit im Transportgewerbe.

Wir verfolgen, wie sich diese Angelegenheit weiter entwickelt und halten Sie auf dem Laufenden.

Beste Grüße aus Bonn sendet Ihnen

Ihre

Bettina Steffen, Chefredakteurin "Logistik aktuell"
 
 
 
Einsatz von Unterfrachtführern: Beachten Sie die Kontrollpflicht beim Kabotage-Einsatz in Deutschland

Wenn Sie einen Transportunternehmer aus einem anderen EU-Staat für einen innerdeutschen Transport als Unterfrachtführer für eine Güterbeförderung einsetzen, müssen Sie die nachfolgenden Sachverhalte beachten.

Überprüfen Sie zunächst einmal, ob dieser Unternehmer eine gültige EU-Lizenz besitzt, damit Sie ihn überhaupt einsetzen dürfen. Der Unterfrachtführer darf dann im Anschluss an eine grenzüberschreitende Beförderung nach der ersten Entladung bzw. Teilentladung in Deutschland maximal noch 3 nationale Beförderungen mit demselben Lastkraftwagen durchführen. Während dieser Beförderungen muss Ihr Unterfrachtführer sowohl Nachweise für die grenzüberschreitende Beförderung (CMR-Frachtbrief) als auch über jede Kabotagebeförderung mitführen.

Bei Verstößen gegen die Nachweispflicht werden sowohl der Unterfrachtführer als auch Sie als Auftraggeber bestraft. Rechtsgrundlage hierfür ist § 7c Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG). Das Bußgeld beträgt maximal 20.000 €. Wenn ein durch den illegalen Transport verursachter Verspätungsschaden eintritt, müssen Sie gegenüber Ihrem Kunden unter Umständen in unbegrenzter Höhe haften.
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7 Punkte, auf die Sie in Ihren Bewerbungsgesprächen achten sollten

  1. Geben Sie zu Anfang des Gesprächs einen kurzen Überblick zu Ihrem Unternehmen und der zu besetzenden Stelle. Und fordern Sie erst anschließend den Kandidaten auf, etwas über sich zu erzählen.
  2. Achten Sie darauf, welche Haltung der Bewerber einnimmt. Ist er angespannt, aufmerksam oder eher etwas gelangweilt? Versuchen Sie herauszubekommen, ob er die Stelle unbedingt haben will, oder ob er nur einen Job sucht, der ihn ernährt.
  3. Stellen Sie durchaus die direkte Frage, warum der Bewerber denn der Meinung ist, genau der Richtige zu sein.
  4. Fragen Sie nach Stärken und Schwächen beziehungsweise bisherigen beruflichen Erfolgen oder Niederlagen.
  5. Begehen Sie nicht den Fehler, eher schüchterne Personen zu "überfahren", sondern lassen Sie ihnen Zeit, ihre Fragen umfassend zu beantworten.
  6. Versuchen Sie herauszufinden, ob der Bewerber es mit seinen Aussagen ehrlich meint.
  7. Im Zweifelsfall können Sie auch nachfragen, ob der Bewerber etwas dagegen hat, wenn Sie Kontakt zu einem früheren Arbeitnehmer aufnehmen. Die Reaktion hierauf fällt oft überaus informativ aus.
 
 
 
So funktioniert die Erste Hilfe in Ihrem Lager reibungslos (Teil 1)

Auch wenn Sie in puncto Sicherheit alles Menschenmögliche unternommen haben: Unfälle können Sie nie ganz vermeiden. Passiert dann ein Unglück, zeigt sich oft, dass auch ausgemachte Sicherheitsfans unter den Lagerverantwortlichen einen wichtigen Aspekt vernachlässigt haben: die Erste Hilfe.

Passiert ein Unfall, dann geht oft der Tanz los: Ausgebildete Ersthelfer sind nicht zur Stelle, Verbandsmaterial ist nicht in ausreichender Qualität und Menge zu finden, und die Unfallmeldungen kommen erst nach einer schier endlosen Hin- und Her-Telefoniererei an der richtigen Stelle an.

Kurz gesagt, die Erste Hilfe funktioniert nicht unbedingt so, wie es eigentlich sein sollte. Dabei ist es gar nicht so schwer, eine funktionierende Ersthilfe sicherzustellen.

Schulen Sie Ihre Mitarbeiter mindestens einmal pro Jahr in Erster Hilfe
Auch wenn alle Erste-Hilfe-Einrichtungen gut in Schuss und die Verbandskästen mit neuen Materialien bestückt sind: Im Falle eines Unfalls nützt dies wenig, wenn Ihre Mitarbeiter nicht wissen, was nach einem Unfall zu tun ist. Sind dann auch keine ausgebildeten Ersthelfer da, ist eine schnelle und kompetente Versorgung von Verletzten schlicht unmöglich.

Denn eines ist klar: Ohne Menschen, die wissen, was zu tun ist, gibt es keine Hilfe. Die folgenden Fragen helfen Ihnen dabei, Ihre Situation zu analysieren:
  • Wissen alle Mitarbeiter, welche Sofortmaßnahmen nach Unfällen einzuleiten sind?
  • Sind allen Mitarbeitern die Standorte von Erste-Hilfe-Einrichtungen wie Verbandskästen und Notruftelefonen bekannt?
  • Unterweisen Sie alle Mitarbeiter mindestens einmal jährlich im richtigen Verhalten bei Notfällen?
  • Gibt es in Ihrem Unternehmen genügend ausgebildete Ersthelfer?
  • Wird bei der Dienstplanerstellung darauf geachtet, dass in allen Bereichen immer mindestens ein ausgebildeter Ersthelfer vor Ort ist?
  • Werden diese Ersthelfer mindestens alle 2 Jahre zu einer Fortbildung geschickt?
  • Fällt Ihr Unternehmen unter die Vorschrift, Rettungssanitäter beschäftigen zu müssen?
  • Werden diese mindestens alle 3 Jahre auf einen Auffrischungskurs geschickt?
  • Kennen alle Mitarbeiter die Telefonnummern von Ersthelfern, Rettungssanitätern, Notärzten und Krankenhäusern?
  • Sind diese Personen und deren Telefonnummern in Alarmplänen, Meldeplänen und auf Erste-Hilfe-Tafeln aufgeführt?
Diese Fragen sollten Sie sich übrigens in schöner Regelmäßigkeit immer wieder stellen, mindestens jedoch 2-mal im Jahr. Mit ziemlicher Sicherheit können Sie schon hier den einen oder anderen Mangel feststellen.

Legen Sie immer möglichst zeitnah fest, wie dieser zu beheben ist, und machen Sie jemanden für die Mängelbeseitigung verantwortlich. Legen Sie dabei auch den Zeitraum fest, bis wann der Mangel behoben sein muss. Das erleichtert Ihnen nämlich die Kontrolle, ob alle Punkte abgearbeitet wurden.

Unser Tipp: Prüfen Sie nach der festgelegten Zeit grundsätzlich, ob alle Mängel in Ihrem Sinne behoben wurden. Legen Sie sich diese Kontrollen am besten auf Termin. Kontrollieren Sie Erste-Hilfe-Einrichtungen 2-mal pro Jahr

Was Sie in Sachen Verbandskästen & Co. beachten müssen, erfahren Sie in der kommenden Woche in Teil 2 dieses Beitrags.

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