|
Anzeige
Maut, Umweltvorschriften und Bußgelder - was Sie als Fuhrparkleiter jetzt wissen müssen
Erhalten Sie jetzt wertvolle Praxistipps zu diesen und vielen weiteren Theme:
- Wie geht's weiter mit der Lkw-Maut?
- Was Sie über Lkw-Kontrollen und Bußgelder im Ausland wissen müssen;
- Ladungssicherung und Gefahrgutverordnung;
- 7 Regeln mit denen Sie drohende Haftungsrisiken begrenzen;
- Was Sie jetzt über Umweltzonen & Co.wissen müssen;
- und vieles mehr!
Profitieren Sie jetzt vom geballten Know-how des erfahrenen Fuhrparkspezialisten!
|
| |
|
Lesen Sie heute in Logistik aktuell
|
|
Achtung, Bußgeld-Falle!
Liebe Leserin, lieber Leser,
viele Deutsche sind in diesen Tagen mit dem Auto auf dem Weg in den Urlaub. Nach der Rückkehr wartet auf so manchen zu Hause ein unliebsames Souvenir: Ein Strafzettel für Verkehrsverstöße im Ausland. Unsere europäischen Nachbarn sehen teils drakonische Strafen für Falschparker und andere "Verkehrssünder" vor.
Das Reiseportal ab-in-den-urlaub.de stellt in einer aktuellen Studie fest, dass 2009 insgesamt 515.784 Knöllchen mit einem Gegenwert von 52,6 Mio. Euro aus dem Euro-Ausland an die Deutschen verschickt wurden. Besonders in der Schweiz wird es schnell teuer, sich nicht penibel an die Regeln zu halten - 200 Euro Bußgeld drohen beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 20 km/h auf der Autobahn.
Es überrascht daher wenig, dass auf die Eidgenossenschaft mindestens die Hälfte der eingetriebenen Bußgelder – rund 25,5 Mio. Euro - entfallen. Bislang landete so mancher Bußgeldbescheid aus dem Ausland in der "Ablage P". Doch das könnte ab dem 1.10.2010 sehr teuer werden: Sofern ein Fahrer im Ausland ein Verkehrsvergehen verursacht hat und das Bußgeld über 70 € beträgt, wird das Bußgeld auch hierzulande vollstreckt, dazu sind die deutschen Behörden gesetzlich verpflichtet.
Diese Regelung gilt dann für das EU-Ausland und die Schweiz, mit der auch ein entsprechendes Abkommen getroffen wurde. Je nach Verjährungsfrist des Landes können alte Strafzettel bis zu 2 Jahre noch nachträglich eingetrieben werden.
|
Beste Grüße aus Bonn sendet Ihnen Ihre

Bettina Steffen, Chefredakteurin "Logistik aktuell"
|
| |
Gigaliner oder Eurocombi heißt nun Lang-LKW und soll vorrangig im Masterplan berücksichtigt werden
Nach dem Willen der Bundesregierung soll der bundesweite Feldversuch mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 44 Tonnen und einer maximalen Länge von 25,25 Metern als Maßnahme mit vorrangiger Priorität in den Masterplan Güterverkehr aufgenommen werden.
Das bekräftigte Verkehrs- Staatssekretär Andreas Scheuer am Rande des Weltverkehrsforums in Leipzig. Diese Maßnahme soll Anfang 2011 starten und soll nach Angaben Scheuers ergebnisoffen durchgeführt werden.
Ursprünglich sollten die Lang-LKWs nach einem Konzept des Verbands der Automobilindustrie aus dem Jahr 2006 sogar ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 60 Tonnen haben dürfen. Das Bundesverkehrsministerium plant dabei einen großflächigen Test, der nach 1 bis 1,5 Jahren abgeschlossen sein soll.
Nach Angaben des Ministeriums sollen schon mehr als 300 mittelständische Unternehmen ihr Interesse an der Teilnahme an diesem Testbetrieb angemeldet haben. Die neue Bezeichnung "Lang-LKW" soll dabei zur Versachlichung der Debatte führen und dazu beitragen, die Angst der Bevölkerung vor den längeren Fahrzeugen zu entkräften. Ein weiterer wichtiger Punkt des Masterplans ist der geplante Ausbau von LKW-Stellplätzen.
|
|
|
|
|
Wechselkennzeichen kommt auch in Deutschland
Zum Jahreswechsel 2011/2012 soll auch in Deutschland das in anderen Ländern beliebte Wechselkennzeichen eingeführt werden. Damit können Halter bis zu 3 Fahrzeuge auf ein Nummernschild anmelden, die dann wechselweise benutzt werden dürfen. Dies soll nach Ansicht einiger Politiker sogar fahrzeuggattungsübergreifend gestaltet werden.
Auch die Versicherungen stellen sich laut AutoBILD bereits auf die neue Situation ein. So soll beispielsweise die ADAC-Versicherung eine Police erarbeitet haben, nach der nur noch das teuerste Fahrzeug versichert werden soll.
Liebe Leserin, lieber Leser,
Wechselkennzeichen, Maut, Bußgelder und neue rechtliche Vorgaben - wir halten Sie stets auf dem Laufenden >> Hier mehr! |
|
|
|
|
|
Link-Tipp: ADAC Bußgeldtabelle Ausland
Wie teuer ist es, wenn ich in Frankreich auf Autobahnen zu schnell fahre? Oder mit dem Handy am Steuer telefoniere?
Antworten auf diese Fragen gibt die ADAC-Bußgeldtabelle Ausland (Stand: März 2010). Sie können diese nützliche Übersicht auf den Seiten des ADAC herunterladen. |
|
|