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LOGISTIK-AKTUELL
Ihr Praxis-Ratgeber für Logistik und Fuhrparkmanagement
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Das wichtigste Praxis-Werkzeug für Sie als Einkaufsleiter in 2010!

Hier sind sie: Die 160 besten Möglichkeiten, Ihre Einkaufskosten weiter zu senken!

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Bedeutung des Einkaufs für das Unternehmen kann man gar nicht hoch genug einschätzen. Rechnen Sie doch dem Chef einfach mal vor:

Wenn wir unsere Einkaufskosten nur um 1 % senken – dann hat das die gleiche Auswirkung auf die Unternehmens-Rendite wie eine 50%ige Steigerung im Verkauf!

Glauben Sie nicht?

Dann werfen Sie gleich einen Blick auf den Beitrag „Die Erfolgsformel für den Einkauf” im neuen „Praxishandbuch Einkauf & Beschaffung”.

Dort finden Sie sie: die „magische Formel für den Einkauf”, die bei keiner Besprechung mit der Geschäftsleitung fehlen sollte. Hier mehr!

 
 
Lesen Sie heute in Logistik aktuell
 
 
Umweltzonen: Schwere Zeiten für "Stinker"

Liebe Leserin, lieber Leser,

das ganze Rhein-Main-Gebiet eine große Umweltzone? Wenn es nach dem Willen der schwarz-grünen Koalition in Frankfurt geht, könnte schon bald die gesamte, 15.000 Quadratkilometer umfassende Region, zur Umweltzone erklärt werden.

Auch in vielen anderen Städten wird intensiv über die Einführung von Umweltzonen nachgedacht - in Leipzig ist der Start ab März 2011 bereits beschlossene Sache.

Eine aktuelle Übersicht, wo Sie mit "roter Plakette" bereits nicht mehr einfahren dürfen, finden Sie auf den Seiten des Bundesumweltamtes. Die Übersicht zeigt: Ab 2012 wollen viele Städte nur noch Fahrzeuge mit gelber und grüner Plakette einlassen.

Befinden sich in Ihrem Fuhrpark noch Fahrzeuge, die in diese Kategorie fallen? Dann sollten sie darüber nachdenken, diese mit einem Partikelfilter nachzurüsten. Wie Sie sich dafür Zuschüsse vom Staat holen und welche Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssen, lesen Sie heute im dritten Beitrag.

Mit der Antragstellung sollten Sie jedoch nicht allzu lange warten, denn die Fördergelder sind begrenzt und bei der Vergabe gilt das Prinzip, "wer zuerst kommt, mahlt zuerst".

Beste Grüße aus dem sommerlichen Bonn sendet Ihnen

Ihre

Bettina Steffen, Chefredakteurin "Logistik aktuell"
 
 
 
EU-Parlament: Infodienst zu sicheren LKW-Parkplätzen soll 2012 starten

Nach dem Willen des Verkehrsausschusses von EU-Parlament und EU-Rat wird bald die Einführung eines intelligenten Verkehrssystems (IVS) starten. Der Dienst soll einheitliche Mindeststandards umfassen und in allen Mitgliedstaaten funktionstüchtig sein. Straßennutzer können ab 2012 darüber aktuelle Verkehrsnachrichten kostenfrei erhalten.

Bestandteile des Verkehrssystems werden voraussichtlich auch das europäische Notrufsystem eCall und ein Informationsdienst für sichere LKW-Parkplätze sein.

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Liebe Leserin, lieber Leser,
ist Ihr Fuhrpark auf die neuen Umweltvorschriften vorbereitet?


Unser Experte Uwe E. Wirth gibt Tipps zum Thema Umweltzonen, alternative Antriebstechniken und zu Ladungssicherung und Gefahrgutverordnung.

Profitieren Sie jetzt vom geballten Know-how des erfahrenen Fuhrparkspezialisten und fordern Sie hier den LogistikManager zum Gratis-Test an!
 
 
 
Verwarnungsgelder müssen nie vom Arbeitgeber übernommen werden

Sicherlich werden auch Sie Ihre Fahrer dazu anhalten, Waren pünktlich abzuliefern. Dabei brauchen Sie aber nicht zu befürchten, für eventuelle Ordnungsstrafen wegen überzogener Fahrzeit oder zu schnellen Fahrens geradestehen zu müssen. Solche Vergehen liegen immer in der Verantwortung des jeweiligen Fahrers.

Grundsätzlich ist ein Arbeitnehmer arbeitsrechtlich nicht verpflichtet, seine Fracht oder Waren unter allen Umständen rechtzeitig anzuliefern, wenn er dabei gegen bestehende Verkehrs- oder Fahrpersonalregeln verstößt. Auch wenn solche Zahlungen bisher vom Arbeitgeber übernommen wurden, kann ein Fahrer daraus keinen generellen Übernahmewillen ableiten.

Dies geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Mainz klar hervor. Hier hatte ein Fahrer wegen mehrerer Ordnungswidrigkeiten einen Bußgeldbescheid über mehr als 8.500 Euro erhalten und von seinem Arbeitgeber verlangt, dass dieser die Zahlung übernehmen solle. Denn der Fahrer hatte immer wieder vor Fahrtantritt darauf hingewiesen, dass die jeweiligen Fahrten nicht zu schaffen seien, wenn er sich an die Lenkzeitvorschriften halten würde.

Darauf bekam er vom Juniorchef aber die Antwort, dass er seinen Job verlieren könnte, wenn er die rechtzeitige Lieferung nicht schafft. Darüber hinaus wusste der Mann, dass das Unternehmen die Bezahlung von Bußgeldern in anderen Fällen übernommen hatte. Chef und Fahrer konnten sich jedoch nicht einigen, und so landete der Fall schließlich vor dem Landesarbeitsgericht.

Hier staunte der Fahrer jedoch nicht schlecht, als ihm die Richter klar machten, dass es grundsätzlich nicht rechtens sei, wenn Bußgelder von Arbeitgebern übernommen werden. Schließlich soll nach Ansicht des Gerichts ein Bußgeld den jeweiligen Täter davon abhalten, in Zukunft derartige Zuwiderhandlungen gegen die Rechtsvorschriften zu begehen. Dies würde durch eine Übernahme jedoch nachhaltig unterlaufen. (LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 26.1.2010, Az. 3 Sa 497/09)

Vorsicht, Falle!
Auch wenn in diesem Fall der Juniorchef scheinbar gut aus der Sache herausgekommen ist, kann ihm noch ein dickes Ende drohen. Fallen nämlich Fahrer eines Unternehmens öfter durch solche Ordnungswidrigkeiten wie Tempo- oder Fahrzeitüberschreitung auf, so kann beispielsweise das BAG schneller vor der Unternehmenstür stehen, als es manchem Fuhrparkverantwortlichen lieb sein kann.

Denn das BAG kann die Daten aller Fahrer anfordern und schnell feststellen, ob solche Verstöße regelmäßig vorkommen. Und dann ist es nicht mehr allzu weit bis zur Unterstellung, dass Fahrer durch Drohungen zu solchen Verstößen gezwungen werden. In der Folge kann unserem Juniorchef dann nämlich ganz schnell seinerseits ein Bußgeld oder gar ein Berufsverbot drohen.


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Staat bezahlt Partikelfilter-Nachrüstung

Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter kosten durch die höheren Steuern viel Geld und dürfen nicht mehr überall unterwegs sein. Mit nur wenig Aufwand lassen Sie Vater Staat bei der Nachrüstung sogar mitbezahlen. Bisher gab es den Zuschuss zur Nachrüstung von Partikelfiltern bei Dieselfahrzeugen nur für Fahrzeuge, die privat genutzt werden.

In der Neuauflage des Programms kommen nun auch gewerblich genutzte Fahrzeuge sowie leichte Nutzfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 Tonnen, die zur Güterbeförderung eingesetzt werden, dazu.

Genau sind die Fördervoraussetzungen in der "Richtlinie zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor (Diesel)" geregelt, die im Mai 2010 in Kraft trat.

Diese Vorteile bietet die Nachrüstung
Dieselfahrzeuge älterer Baujahre fallen meistens in schlechtere Schadstoffklassen und dürfen teilweise schon jetzt nicht mehr in den so genannten Umweltzonen unterwegs sein. Klebt bisher beispielsweise eine rote Plakette auf der Windschutzscheibe, so stehen die Chancen sehr gut, danach eine gelbe Plakette zugeteilt zu bekommen. Und damit darf das Fahrzeug in den meisten Städten wieder frei bewegt werden.

Ein weiterer Vorteil ist die Einordnung in eine günstigere Steuerklasse, der "Stinker"-Aufschlag entfällt sozusagen. Dieser Spareffekt kann – insbesondere bei längerer Nutzungsdauer – dann sogar noch größer sein als die eigentliche Förderung von 330 Euro pro Fahrzeug.

Diese Voraussetzungen müssen Ihre Fahrzeuge erfüllen
Doch nicht für jedes Fahrzeug können Sie die begehrten Zuschüsse erhalten. Hier ist der Tag der Erstzulassung entscheidend. Dieser ist bei den verschiedenen Fahrzeugen unterschiedlich:
  • PKWs: Zulassung vor dem 1.1.2007
  • leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t: Zulassung vor dem 17.12.2009
Zusätzlich muss die Nachrüstung innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums durchgeführt werden:
  • PKWs: zwischen dem 1.1.2010 und dem 31.12.2010
  • leichte Nutzfahrzeuge: zwischen dem 13.5.2010 und dem 31.12.2010
So kommen Sie an die Förderung

Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Das geht nur im Internet unter: www.pmsf.bafa.de. Hier müssen Sie pro Fahrzeug, für das Sie die Förderung beantragen wollen, Ihre komplette Adresse samt einer E-Mail-Adresse angeben. Zusätzlich ist die Angabe einer Kontoverbindung erforderlich, da die Fördergelder nur bargeldlos ausgezahlt werden.

Anschließend sind
  • das amtliche Kennzeichen,
  • die Fahrgestellnummer,
  • das Datum der Erstzulassung und
  • das Datum der Nachrüstung anzugeben.
Achtung: Sie müssen sich beeilen, wenn Sie die Förderung bekommen wollen. Der zur Verfügung stehende Fördertopf reicht für 160.000 Fahrzeuge. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs abgearbeitet. Ist der Topf ausgeschöpft, gehen Sie leer aus.

Wichtig: Unternehmen, die die Förderung in Anspruch nehmen wollen, müssen darüber hinaus ihrem Antrag eine unterschriebene "de-minimis-Erklärung" beifügen.

Haben Sie alle Angaben gemacht und auf den "Weiter"-Button geklickt, bekommen Sie ein PDF-Dokument angezeigt, das Sie 2-mal ausdrucken und unterschreiben müssen. Schicken Sie diese Dokumente im Anschluss zusammen mit einer Kopie der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein) und der unterschriebenen de-minimis-Erklärung per Post an das BAFA.

Achtung: Das BAFA bearbeitet ausschließlich Anträge, die per Post eingehen. Per Fax oder E-Mail eingegangene Anträge werden nicht bearbeitet. Sind die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt, erlässt das BAFA einen Zuwendungsbescheid, und der Förderbetrag in Höhe von 330 Euro wird auf das angegebene Konto überwiesen.

Kontakt:
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Fragen an die Redaktion: Bettina.steffen@ekalog.de
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