Fachglossar für Logistik und Fuhrparkmanagement: Begriffe mit dem Buchstaben U
Die wichtigsten Begriffe rund um die Logistik und Ihren Fuhrpark auf einen Blick:
Neben der Erläuterung wichtiger Begriffe aus der Fuhrpark- und Logistikpraxis machen zahlreiche Tipps das virtuelle Nachschlagewerk zu Ihrem nützlichen Praxishelfer.
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U
Überbestandsanalyse
Alle Lagerartikel, die über den Zielreichweiten liegen, werden ermittelt.
Übernahmebestätigung (Abnahmebestätigung)
Nimmt der Leasingnehmer das Leasingobjekt in Empfang, lässt er dem Leasinggeber eine rechtsverbindlich unterschriebene Übernahmebestätigung zukommen, in der er die vollständige Lieferung und Installation sowie den ordnungsgemäßen und mängelfreien Zustand bestätigt. Die Folge: die Rechnung des Lieferanten wird zur Zahlung angewiesen, die Laufzeit des Leasingvertrags (und damit die Aufnahme der Leasingzahlungen) beginnt.
Überproduktion
Zuviel produzierte Artikel.
Umlaufbestand
Bestand, der sich im Lager ständig verringert und deshalb immer wieder aufgefüllt werden muss
Unfallbericht
Ist sowohl die Grundlage für das Geltendmachen von Schadenersatzansprüchen nach einem Unfall, als auch die Unfall-Dokumentation für die Versicherung. Er kann formlos auf einem Blatt Papier abgefasst sein - besser ist jedoch die Verwendung des Vordrucks "Europäischer Unfallbericht".
Unfallbeteiligter
Person, deren Verhalten nach den Umständen des Einzelfalles zur Verursachung des Unfalles beigetragen haben kann. Dabei muss der Betreffende nicht unbedingt schuldhaft gehandelt haben. Man ist z.B. auch dann Unfallbeteiligter, wenn man wegen eines Tieres, das auf die Fahrbahn läuft, stark bremst und der Nachfolgende auffährt.
Unfallfreiheit eines Fahrzeugs
bei der Entscheidung, ob ein Kfz als unfallfrei gilt oder nicht, sind die Grenzen sehr eng zu ziehen; üblicherweise wird zwischen „Unfallschäden“ und „Bagatellschäden“ unterschieden, als Bagatellschäden in diesem Sinne können nur ganz geringfügige, äußere (Lack-)Schäden angesehen werden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden, auch wenn diese keine weitergehenden Folgen haben; als „unfallfrei“ kann ein Fahrzeug also lediglich bei bloßen Lackschäden gelten, insbesondere in Form von Kratzern, und allenfalls noch bei ganz geringfügigen, kleinen Dellen im Blech
Unfallort
umfasst die Stelle eines Unfalls selbst sowie ihre unmittelbare Umgebung
Universalladungsträger
Vielseitig einsetzbarer Ladungsträger.
UN-Nummer
Gefahrgut-Nummer
Unmittelbarer Schaden
ein Schaden, der am verletzten Rechtsgut selbst eintritt – im Unterschied zum mittelbaren Schaden
Unternehmenslogistik
siehe Betriebsinterne Logistik
Untervermietung
(bei Leasing)
Grundsätzlich ist es möglich, ein Leasingobjekt an einen Dritten unter zu vermieten. Hierzu muss allerdings der Leasinggeber seine Zustimmung geben, außerdem muss die Bonität des Leasingnehmers ausreichend sein. Mitunter sind zusätzliche Sicherungsmaßnahmen (z. B. direkte Mietzahlungen des Untermieters an den Leasinggeber) erforderlich.












